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Betreutes Wohnen

Im Gegensatz zu Alten- und Pflegeheimen stellen betreute Wohnungen eine essentielle Alternative für Menschen mit leichtem Hilfe- und Betreuungsbedarf dar. Ein bedeutender Vorteil an betreuten Wohnungen ist die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit. Betreute Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und können individuell möbliert werden. Das Tragen einer Rufhilfe ist aus Sicherheitsgründen verpflichtend. Außerdem gibt es in betreuten Wohnungen eine Ansprechperson, die für das Grundservice, Beratung und weitergehende Hilfen zur Verfügung steht. Gemeinschaftsaktivitäten, Betreuungsleistungen und Essen auf Rädern können im Bedarfsfall und nach Wunsch zugekauft werden.

Im Gegensatz zu Alten- und Pflegeheimen stellen betreute Wohnungen eine essentielle Alternative für Menschen mit leichtem Hilfe- und Betreuungsbedarf dar. Ein bedeutender Vorteil an betreuten Wohnungen ist die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit. Betreute Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und können individuell möbliert werden. Das Tragen einer Rufhilfe ist aus Sicherheitsgründen verpflichtend. Außerdem gibt es in betreuten Wohnungen eine Ansprechperson, die für das Grundservice, Beratung und weitergehende Hilfen zur Verfügung steht. Gemeinschaftsaktivitäten, Betreuungsleistungen und Essen auf Rädern können im Bedarfsfall und nach Wunsch zugekauft werden.

Vorraussetzungen für betreutes Wohnen

Vorwiegend sind betreute Wohnungen für Menschen über 70 Jahre vorgesehen. Als Ausnahmen gelten jedoch auch über 60-Jährige mit schlechter Wohnsituation (z. B. kein Lift, schlechte Heizung), Personen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf oder auch Menschen, die aufgrund einer suboptimalen sozialen Situation von mobilen Diensten empfohlen und vorgeschlagen werden.

Kosten von betreutem Wohnen

  • Wie bei herkömmlichen Wohnungen muss auch hier eine vom Anbieter abhängige Miete bezahlt werden.
  • Abhängig von diesem Anbieter wird ein Betreuungszuschlag in Rechnung gestellt.
  • Des Weiteren ist eine Rufhilfe aus Gründen der Sicherheit verpflichtend.
  • Je nach Bedarf können auch zusätzliche Kosten für diverse Pflegedienste, Essen auf Rädern, Reinigungsdienste, etc. entstehen.

Aufgaben der Ansprechperson bei betreutem Wohnen

Das Aufgabenfeld der Ansprechperson umfasst hauptsächlich die Klärung von organisatorischen Fragen und die Planung von Aktivitäten innerhalb der Gemeinschaft. Des Weiteren verschafft die Ansprechperson Abhilfe wenn es um die Vermittlung und Organisation von Mobilen Diensten wie beispielsweise der Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern sowie anderen Pflegedienstleistungen geht. Wie oft eine Ansprechperson zur Verfügung steht wird im Betreuungsvertrag festgelegt. Zumeist steht sie dir in etwa 2 Stunden pro Monat zur Verfügung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum betreuten Wohnen

Gibt es ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für betreutes Wohnen?

Grundsätzlich besteht bei allen Menschen ab 70 Jahren ein Anspruch auf betreutes Wohnen, es gibt jedoch Ausnahmen, welche Menschen ab 60 Jahren ein betreutes Wohnen ermöglichen (z. B. soziale Situation).

Ist eine Pflegestufe notwendig?

Nein, du benötigst keine Pflegestufe. Es wird individuell geprüft, ob betreutes Wohnen für dich das richtige Angebot ist.

Welche Aufgaben hat die Ansprechperson?

Die Ansprechperson steht hauptsächlich für organisatorische Fragen und Vermittlung zur Verfügung. Die Durchführung pflegerischer Tätigkeiten obliegt nicht der Verantwortung der Ansprechperson.

Wie viel kostet betreutes Wohnen?

Wie bei allen Wohnungen ist eine Miete zu entrichten. Für die Ansprechperson werden zumeist Mehrkosten berechnet. Des Weiteren ist es verpflichtend eine Rufhilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Kosten können noch für andere mobile Pflegedienste entstehen.

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